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Aufnahmebedingungen für die Einführungsphase
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können aufgenommen werden:
- SchülerInnen der Gemeinschaftsschule
- SchülerInnen vom Gymnasium
- SchülerInnen von Realschulen und Hauptschulen (neu: Integrierten Sekundarschulen)
- SchülerInnen von Berufsschulen
Aufnahmebedingungen:
- Bestehen des mittleren Schulabschlusses
- Jahrgangsabschlussnoten entsprechend der nachfolgenden Bedingungen für einzelne Schularten
Gymnasialschüler:
- max. 1 x Note 5
- wenn 2 x Note 5, dann Ausgleich nötig mit 2 x mind. Note 3 in verschiedenen Fächern (wenn Note 5 in einem Kernfach (Ma, D, 1.FS) besteht, muss auch mit einem Kernfach ausgeglichen werden)
- wenn 1 x Note 6, dann Ausgleich mit 2 x Note 2 in zwei verschiedenen Fächern
Gesamtschul-/GemeinschaftsschulschülerInnen:
- insgesamt mind. 120 Punkte
- NLDU mind. 64 Punkte
- mind. 3 FE - Kurse, davon 2 FE - Kurse aus D, Ma oder 1. FS
- LDU mind. 9 Punkte pro Fach
- NLDU mind. 4 Punkte pro Fach
- insg. max. 2 Unterschreitungen, davon nur 1x in D, Ma oder 1. FS und höchstens 1x Note 6
Realschüler:
- in Deutsch, erster Fremdsprache und Mathematik mind. Note 3
- in allen Fächern Leistungen mit einem Durchschnitt von mind. 3,0, wobei kein Fach schlechter als Note 4 sein darf
- (beim Durchschnitt unberücksichtigt bleiben Mu, Bk und Sp)
Hauptschüler:
- Notendurchschnitt aller Fächer 3,0 (unberücksichtigt bleiben Mu, Sp, Bk)
- Summe der Abschlussnoten in D, Fs und Ma darf nicht größer als 5 sein
- Berufsschüler:
- Notendurchschnitt aller Fächer 3,0 (unberücksichtigt bleiben Mu, Bk, Sp, Textverarbeitung, Fachpraxis, Praktika)
- in Fächern D, 1.Fs, Ma mind. Note 3 + Summe dieser Fächer <= 6
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