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Aufnahmebedingungen für die Einführungsphase (siehe VO-GO vom 18.04.07)
Aufnahmebedingungen für Realschüler nach VO - GO §5(2)
- mittlerer Schulabschluss + noch keine 21 Jahre alt
- in Deutsch, erster Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen (Note
3)
- in allen Fächern Leistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0
(wobei kein Fach schlechter als ausreichend bewertet werden darf
(Note 4)) - beim Durchschnitt unberücksichtigt bleiben Mu, Bk, Sp
Aufnahmebedingungen für Gesamtschüler
- D, M und 1. FS mind. 5 Pkt.
- insgesamt mind. 112 Pkt.
- NLDU mind. 56 Pkt.
- mind. 3 FE - Kurse
davon 2 FE - Kurse aus D, M oder 1. FS
- LDU mind. 9 P. pro Fach
- NLDU mind. 4 P. pro Fach
Hierbei sind max. 2 Unterschreitungen, davon nur 1x in D, M oder 1.Fs und höchstens 1x Note 6 zulässig.
Aufnahmebedingungen für Hauptschüler
- Mittlerer Schulabschluss + Notendurchschnitt aller Fächer 3,0 (dabei unberücksichtigt
Mu, Sp, Bk),
- Summe der Abschlussnoten in D, Fs u. Ma: nicht größer als 5
oder
- wenn eines dieser Fächer in Leistungsstufe A unterrichtet wurde, nicht größer als 6,
oder
- wenn zwei dieser Fächer in Leistungsstufe A unterrichtet wurden, nicht größer als 7,
oder
- wenn drei dieser Fächer in Leistungsstufe A unterrichtet wurden, nicht größer als
acht,
- kein weiteres Fach schlechter als ausreichend ( Note 4).
Aufnahmebedingungen für Berufschüler
- mittlerer Schulabschluss,
- in allen Fächern Notendurchschnitt mind. 3,0
(dabei unberücksichtigt: Mu, BK, Sp, Textverarbeitung, Fachpraxis, Praktika),
- davon in den Fächern D, 1.FS, Ma mind. befriedigende Leistungen ( Note 3) und Summe dieser Fächer nicht größer als
6,
- kein weiteres Fach darf schlechter als ausreichend bewertet werden (Note 4).
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