Ab dem 07.06.2022 gelten bis auf Weiteres folgende Regelungen:
- Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt.
- An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause am Sonntagabend bzw. am Montag vor dem Unterrichtsbeginn.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte schriftlich - geltend für den Zeitraum bis zum Schuljahresende - ob ihre Tochter/ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt.
Die Testung muss vor dem Unterricht stattfinden, d.h. die Schüler*innen müssen spätestens um 7.40 Uhr in der Schule sein. Der Unterricht für alle Schüler*innen beginnt pünktlich um 8 Uhr. Wer verspätet kommt kann sich leider nicht mehr testen.