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Information zu Fremdsprachen

Eine Fremdsprache kann in den Schuljahren 7 und 11 angewählt werden; spätestens für das Abitur muss diese dann verpflichtend belegt werden. Um sich auch in Französisch oder Spanisch im Abitur prüfen lassen zu können, muss diese mindestens 4 Jahre (also ab Klasse 7) belegt werden.

Hinweise zur Entscheidung des Wahlpflichtfaches 7/8

  • Das Wahlpflichtfach wird zusätzlich zum „normalen“ Unterricht vierstündig unterrichtet und die Leistungen werden wie in allen anderen Fächern bewertet.
  • Die Wahl des Faches gilt für die Schuljahre 7 und 8.
  • Ab Klasse 9 wählen die Schüler zwei neue Wahlpflichtfächer oder setzen ihr Fach fort und wählen ein neues dazu.
  • Das Fremdsprachenkonzept der Schule sieht nicht vor, dass in der 9. Klasse mit einer neuen Fremdsprache begonnen werden kann.
  • Für das Zustandekommen eines Kurses sind im Durchschnitt mindestens 10 Schüler erforderlich, sodass die Schule letztendlich über die Teilnahme entscheidet.
  • In den vier ersten Wochen des Schuljahres ist ein Wechsel auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich, wenn es die Kapazität erlaubt.

Hinweise zur Entscheidung der Wahlpflichtfächer 9/10

  • Jede/r Schüler*in entscheidet sich für zwei unterschiedliche Wahlpflichtkurse.
  • Außerdem entscheidet sich jede/r Schüler*in für zwei Ersatzkurse, denn für das Zustandekommen eines Kurses sind mindestens zehn Schüler*innen erforderlich.
  • Der Wunsch für einen Kurs ist damit nicht verbindlich.
  • Der Ersatzwunsch darf nicht mit dem Erstwunsch übereinstimmen.
  • Die Wahlpflichtentscheidung ist für zwei Jahre (9. und 10. Klasse) verbindlich.
  • In den ersten vier Wochen des Schuljahres ist ein Wechsel auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich, wenn es die Kapazität erlaubt.