Das Schülerpraktikum ermöglicht Schülerinnen und Schülern, einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt zu gewinnen. Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen, die der Förderung der Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 4 Abs. 7 und § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes dienen.

Betriebspraktika können nur im Land Berlin oder in den an Berlin angrenzenden Kreisen mit den eingeschlossenen kreisfreien Städten durchgeführt werden.

Zentrales Bezugsfach ist das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik. Inhaltliche Ziele sind demnach im Rahmenlehrplan für WAT festgelegt. Das Betriebspraktikum ist verpflichtend und findet in der Jahrgangsstufe 9 statt.

Als Grundlage dient die Praktikumsvereinbarung zwischen den Unternehmen und der Schule.